Umfängliche Leistungspflicht der Krankenkassen für Krankenbeobachtung durch das SG Halle bestätigt
Das Sozialgericht Halle hat kürzlich in einem Urteil die Position des SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e.V. bestätigt. Demnach erhalten Patienten, die keine spezielle Krankenbeobachtung im Sinne des §37c SGB V im Rahmen der Außerklinischen Intensivpflege benötigen, Behandlungspflege als (allgemeine) Krankenbeobachtung nach §37 Abs. 2 SGB V. In dem verhandelten Fall argumentierte die beklagte Krankenkasse, dass für die Betreuung des Betroffenen...