Die Pflegereform bringt nur wenig Unterstützung und Entlastung für pflegende Angehörige
Der Bundestag hat das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen.
Diese Reform ist unzureichend und bringt erst im nächsten bzw. übernächsten Jahr eine Verbesserung für pflegende Angehörige. Lediglich die Beitragssätze für die Pflegeversicherung steigen schon ab dem 01. Juli 2023. Das Pflegegeld sollte schon vor Jahren erhöht werden, die Erhöhung gibt es aber erst zum 01.01.2024. Das Entlastungsbudget, d.h. die Bündelung der Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist gut, tritt aber erst zum 1. Juli 2025 in Kraft.
Aber was bringt den pflegenden Angehörigen die Erhöhung der Leistungen für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, wenn keine Kurzzeitpflegeplätze in den Einrichtungen und auch keine ambulanten Pflegekräfte bei den Pflegediensten für die Verhinderungspflege zur Verfügung stehen?
Nichts, denn sie können die Leistungen nicht in Anspruch nehmen!
Leider ist das geplante Online-Portal, das bundesweit freie Pflege-Plätze anzeigen sollte, wieder aus dem Gesetzentwurf verschwunden. Auch bei den Tagespflegeplätzen herrscht ein Mangel an wohnortnahen Angeboten. Eine wirkliche Entlastung der pflegenden Angehörigen ist also auch weiterhin nicht vorhanden.
Hier können Sie die Einzelheiten des neuen Gesetzes nachlesen >