Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gehören in die Mitte der Gesellschaft!
Mit einer neuen Förderrichtlinie für „Gemeinsame Modellvorhaben“ nach § 123 SGB XI möchte Niedersachsen zusammen mit den Pflegekassen Projekte in ganz Niedersachsen unterstützen, die die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen verbessern, etwa durch die Einbindung und Stärkung der Quartiers- und Dorfgemeinschaft.
„Die Lebenssituation von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen ist in hohem Maße davon abhängig, dass soziale Netzwerke gut funktionieren sowie geeignete Unterstützung und Beratung angeboten werden“, kommentiert die Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Christine Arbogast. „Passende Unterstützung muss dann verfügbar sein, wenn sie für den Erhalt der selbstständigen Lebensführung notwendig ist.“ Dies müsse vor allem vor Ort – im Quartier, Kiez, Dorf oder Stadtteil – geschehen, so die Staatssekretärin weiter. „Wir wollen, dass Menschen mit Pflegebedarf ihren Lebensmittelpunkt auch in der Mitte des gewohnten sozialen Umfelds haben können.“ Dabei sei ebenfalls die Einbindung ihrer Angehörigen wichtig.
Das Land Niedersachsen stellt für dieses Programm – vorbehaltlich des Beschlusses durch den Haushaltsgesetzgeber – ab dem Jahr 2026 über 2 Millionen Euro jährlich bereit, von der Pflegeversicherung werden Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt. Die Kooperation zu den Gemeinsamen Modellvorhaben ist Teil der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen (KAP.Ni).
Über die Konzertierte Aktion Pflege haben wir bereits im August 2023 berichtet, siehe hier








